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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

stand 05.09.2024

 

1. Preise

1.1 Unsere Preise werden der jeweiligen Marktlage angepasst. Zur Verrechnung gelangen die Preise der Auftragsbestätigung (Zustandekommen des Vertrags). Die Preisgültigkeit beträgt 30 Tage. Wir behalten uns vor, die Preise der aktuellen Marktlage anzupassen. Preise verstehen sich exklusiv MWST und Zuschläge.

1.2 Wagner System AG behält sich vor, Zuschläge nach der aktuellen Marktsituation zu erheben und anzupassen.

1.3 Der Kleinmengenzuschlag für Lieferungen unter CHF 100.- (Netto Warenwert, exkl. MWST und Zuschläge) beträgt CHF 20.-.

 

2. Liefermengen, Lieferfristen und Lieferbedingungen

2.1 Wir behalten uns vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Einheit oder Standardprofillängen lauten, entsprechend aufzurunden.

2.2 Die von uns angegebenen Lieferfristen verstehen sich ab unserem Auslieferungscenter in Willisau.

2.3 Die Lieferfrist für unser Standardprogramm / Lagerartikel beträgt 2-3 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung, Zwischenverkauf vorbehalten.

2.4 Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung der Wagner System AG bestimmt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere Bestellungsänderungen, werden von der Wagner System AG zusätzlich verrechnet.

 

3. Lieferung, Porto und Verpackung

3.1 Die Zufahrt mit Camion sowie der Auf- und Ablad muss durch den Besteller sichergestellt werden.

3.2 Wir liefern Franko Bordsteinkante Lager, Baustelle oder Talbahnstation für Sendungen ab CHF 3'000.- Netto-Warenwert (exkl. MWST und Zuschläge).

3.3 Lieferungen ausserhalb der Schweiz erfolgen per DAP.
Jegliche Transport- und/oder Zollkosten werden in Rechnung gestellt, Franko Lieferungen sind ausgeschlossen.

3.4 Zusätzliche Versandkosten werden fakturiert (Bsp. Bahn, Kurierdienste, Expresslieferungen, Kranablad, Wartezeiten, Sonderlieferungen etc.)

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Rechnungen der Wagner System AG sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

4.2 Abzüge, die von der Wagner System AG nicht vorgängig schriftlich genehmigt wurden, werden von der Wagner System AG zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nachträglich in Rechnung gestellt.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer bzw. Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8% zuzüglich der dadurch entstehenden Spesen in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, die Unterlagen einem Inkassobüro zu übergeben.

 

5. Warenannahme und Beanstandungen

5.1 Der Empfänger hat die Ware bei Ankunft zu kontrollieren. Fehlmengen oder Beschädigungen sind auf dem Lieferschein zu vermerken und unverzüglich zu melden.

5.2 Reklamationen sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich und gut dokumentiert anzuzeigen.

5.3 Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Empfänger durch die Post oder den Chauffeur der Spedition bestätigen zu lassen.

 

6. Rückgaberecht, Warengutschrift und Mängelhaftung

6.1 Waren werden nach Auftragserteilung generell nur nach Vereinbarung zurückgenommen. Es werden zudem nur einwandfreie Standard Artikel in Originalverpackung zurückgenommen.

6.2 Rücknahmen werden nach erfolgter Verpackungs- und Qualitätskontrolle zu höchstens 80% abzüglich Wiedereinlagerungskosten des fakturierten Wertes als Warengutschrift vergütet.

6.3 Waren werden nur ab einem Mindestbetrag von CHF 500.- Netto Warenwert zurückgenommen. Die Warengutschrift wird nicht ausbezahlt.

6.4 Rücktransportkosten bis zu unserem Auslieferungscenter Willisau gehen zu Lasten des Kunden.

6.5 Objektbezogene Sonderanfertigungen inkl. Beschichtungen oder Weiterverarbeitungen werden nicht zurückgenommen. 6.6 Allfällige Mängel an der erbrachten Leistung bzw. gelieferten Ware sind sofort nach ihrer Feststellung schriftlich und gut dokumentiert (inkl. Fotos) zu melden. Schadhafte Produkte dürfen nicht eingebaut werden. Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind, werden durch Nachbesserung der Wagner System AG behoben oder ausgetauscht.

6.7 Jede weitere Gewährleistung sowie Schadenersatzansprüche (z.B. Wartezeiten, Gerüstmiete, Regieaufwendungen, Konventionalstrafe etc.) sind ausgeschlossen. Wird streitig ob ein behaupteter Mangel besteht und/oder eine sonstige Vertragsverletzung vorliegt, liegt die Beweislast beim Besteller.

6.8 Für die Richtigkeit der Kundenbestellungen (insbesondere Masse, Ausführungsdetails und Kompatibilität) kann die Wagner System AG nicht haftbar gemacht werden.

7. Beratung

7.1 Empfehlungen und Vorschläge unserer technischen Verkaufsberater werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer und Anwender nicht von seiner Verantwortung.

7.2 Eine Haftung für Materialauszüge, Ausmasse und Beratungen der Wagner System AG sowie die Verarbeitung des gelieferten Materials durch die Verlegerfirma wird nicht übernommen.

7.3 Die jeweiligen Materialauszüge und Masse sind durch den Auftraggeber zu kontrollieren.

7.4 Wir behalten uns vor, Dienstleistungen (z.B. Ausmasse, Baustellenbetreuung, usw.) zusätzlich zu verrechnen.

 

8. Garantieleistungen

8.1 Unsere Garantieleistungen gelten bei sach- und fachgerechter Behandlung des Materials gemäss der aktuellen Verlegerdokumentation. Zusätzlich gelten die anerkannten Regeln und Normen der Baukunde sowie der Fachverbände des Handwerks.

8.2 Die Materialspezifikationen und unsere technischen Unterlagen können jederzeit ohne Vorankündigung einseitig geändert werden.

8.3 Die Systemfunktion der Fassadenunterkonstruktion ist gewährleistet, wenn Verankerungen, Profile und Verbindungselemente durch Wagner System AG geliefert werden.

 

9. Grundlegendes

9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Wagner System AG. Die Wagner System AG behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt entsprechend ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

9.2 Sofern nicht anders angegeben, werden Farbbeschichtungen in RAL Standard (Seidenglanz) kalkuliert und ausgeführt.

9.3 Die Wagner System AG lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Verluste ab, die wegen Nichtbeachtung der Hinweise von der Wagner System AG entstehen.

9.4 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag mit dem Kunden haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang. In jedem Fall haben die vorliegenden AGB der Wagner System AG Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese wurden von der Geschäftsleitung der Wagner System AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die nichtigen und/oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der nichtigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

9.6 Auf diese AGB, ihre Änderungen und allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisions-rechts und des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

9.7 Für die Beurteilung von Streitigkeiten (einschliesslich der Geltendmachung von Verrechnungs- und Gegenforderungen) aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB (einschliesslich deren Gültigkeit, Rechtswirksamkeit, Auslegung oder Erfüllung) sind, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Wagner System AG zuständig. Die Wagner System AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz oder an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu verklagen.
 



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